Benutzung:

Die Benutzung der Hüpfburgen Eisprinzessin, Koala und Prinzessin ist durch maximal 5 Kinder und die Hüpfburg Dino durch maximal 4 Kinder gleichzeitig zulässig!

Der Mieter muss geeignetes Aufsichtspersonal stellen, welches die Benutzung verantwortungsbewusst überwacht. 

Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburgen und Eventmodule samt Bestückung pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem, sauberem und trocknem Zustand zurückzugeben. Dazu gehört die umgehende Meldung bei entstandenen Schäden und Verlusten sowie die Prüfung auf Schäden vor der Benutzung.

Wird die Hüpfburg nicht sauber zurückgegeben, wird die Reinigungspauschale von 15,00€ im Nachgang berechnet, sofern sie nicht im Voraus gebucht wurde.

Bei nasser Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter eine Trocknungsgebühr von 50,00€ zu zahlen. Diese wird bei der Rückgabe ggf. von der Kaution abgezogen. Erfolgt die Rückgabe nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, wird ab dem Tag der Rückgabe ab 1 Stunde Verspätung und für jeden weiteren Tag eine halbe Tagesmiete berechnet.

Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Hüpfburgen und Eventmodulen an Dritte zu überlassen. Sind die Module zum vereinbarten Abholzeitpunkt beim Mieter für den Vermieter nicht transportbereit verpackt, sodass sich die Abfahrt verzögert, wird eine Pauschale von 15,00€ erhoben.

 

Haftung:

Gefahrenübertragung und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe der Module in vollem Umfang auf den Mieter über. Der Vermieter lehnt jede Inanspruchnahme ab.

Jeder an dem Modul entstandene Schaden ist dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadenersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Hüpfburgen und Eventmodulen ergeben. Er stellt den Vermieter und Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Mieter zu regulieren.

Für den ordnungsgemäßen Zustand der Hüpfburgen und Eventmodulen zum Zeitpunkt des Mietbeginns ist der Vermieter verantwortlich.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung, wenn die Hüpfburgen und Eventmodule aus Gründen (wie z.B. Beschädigung durch Vormieter, Defekt der Hüpfburgen und Eventmodulen oder des Aggregates, Regen, Sturm) nicht zur Verfügung steht.